10. 10.1. Die Steuerkommission Q._____ hat neben den geldwerten Leistungen von insgesamt CHF 320'000.00 auch einen Betrag von CHF 11'535.00 als "Privatanteil Auto – A._____" aufgerechnet. Dieser Betrag basierte nicht auf Beträgen, die in den Ermessensveranlagungen der F._____ AG und der A._____ für die Steuerperiode 2015 als Gewinn aufgerechnet worden waren. Vielmehr war gemäss Meldung vom 6. Februar 2019 des KStA JP in der Steuerperiode 2014 bei der A._____ eine Aufrechnung für einen Privatanteil Auto in dieser Höhe erfolgt und als geldwerte Leistung beurteilt worden. - 29 -