Dennoch ist die Steuerkommission Q._____ nicht von einem Aufrechnungsautomatismus ausgegangen, sondern hat die Rekurrenten sowohl im Veranlagungs- als auch im Einspracheverfahren dazu aufgefordert, Stellung zu beziehen und weitere Unterlagen einzureichen. Allein ist diese Mitwirkung der Rekurrenten bis zum Einspracheentscheid vollständig unterblieben.