Die voraussichtlichen Aufrechnungen wurden den Rekurrenten bereits im Veranlagungsverfahren mit Schreiben vom 11. Juli 2019 mittels Veranlagungsvorschlag angekündigt. Aus der Abweichungsbegründung ging hervor, dass sich die Aufrechnungen auf die rechtskräftigen Veranlagungen der Gesellschaften stützten. Die Rekurrenten wurden zur Prüfung des Veranlagungsvorschlags und zum Vorbringen allfälliger Einwände eingeladen. Ausweislich der Akten blieb dieses Schreiben unbeantwortet.