7.8. Eine andere Frage ist, ob der Rekurrent – selbst wenn die Übertragung der Aktien erst nach 2015 vollzogen worden wäre – im Veranlagungsverfahren 2015 der F._____ AG hätte mitwirken können. Die Veranlagung der F._____ AG für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 wurde erst im Dezember 2018 versandt. 7.9. Der Rekurrent war bis zum tt.mm. 2015 einziges Verwaltungsratsmitglied der F._____ AG. Als solches war er unter anderem für die Führung einer ordnungsgemässen Buchhaltung zuständig. Der Kontakt mit dem - 21 -