2015, vgl. nachfolgend Erw. 9.3.) mit dem Druckdatum tt.mm. 2015 zu einem Bankvertrag, der auf D._____ lautet. Der genaue Zeitpunkt der Übertragung der Aktien kann damit auch nicht festgestellt werden, es ist lediglich ersichtlich, dass mit dem Ausscheiden des Rekurrenten als Mitglied des Verwaltungsrates Bestrebungen bestanden haben mögen, die Verantwortung für die Unternehmung an D._____ zu übertragen. Dennoch bleibt es dabei, dass keine schriftlichen Unterlagen aus der Zeit der behaupteten Aktienübertragung existieren, die diese dokumentieren.