Verwaltungsrat gewählt worden. Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien sei mündlich vereinbart worden, dass der Rekurrent für mindestens fünf weitere Jahre einen monatlichen Nettolohn von CHF 10'167.40 erhalte, obwohl er nicht mehr als Geschäftsführer tätig sei. Die Differenz zum Gehalt eines gewöhnlichen Angestellten habe somit dem Wert der übertragenen Aktien entsprochen.