7.2. Zu diesen Vorbringen haben die Rekurrenten mit der Replik unter anderem eine Bestätigung zuhanden der Steuerbehörden / des Spezialverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2023 einreichen lassen. Gemäss diesem Dokument bestätigen D._____ und der Rekurrent, dass die Aktien der F._____ AG im tt.mm. 2015 vom Rekurrenten an D._____ verkauft worden seien. Gleichzeitig habe D._____ die Geschäftsführung übernommen und sei als - 18 -