Die Kontakte mit den angefragten Behörden hätten jedenfalls ergeben, dass sich keine Unterlagen betreffend die F._____ AG in den Geschäftsakten des Treuhandunternehmens befunden hätten. Vor diesem Hintergrund sei ersichtlich, dass das Treuhandunternehmen nicht nur den Auftrag, die Buchhaltung für die F._____ AG zu führen, nicht ausgeführt habe, sondern auch die ihr anvertrauten Unterlagen weder korrekt aufbewahrt noch zurückgegeben habe.