des Jahres 2015 sei der Kontakt mit dem Treuhandunternehmen abgebrochen. Die F._____ AG sei in der Folge in keiner Weise über die Buchhaltung orientiert worden. Es sei trotz wiederholter Nachfrage nicht mehr möglich gewesen, einen Kontakt zum Treuhandunternehmen herzustellen, weshalb die Akten nicht mehr vorhanden seien. Deshalb habe in den Jahren 2014 und 2015 weder eine ordnungsgemässe Buchhaltung noch ein ordentlicher Jahresabschluss erstellt werden können. Dies sei auch der Grund für die fehlende Mitwirkung der Gesellschaften in deren Veranlagungsverfahren gewesen.