4.6.3. Die einverlangten Jahresabschlüsse der F._____ AG und der A._____ könnten nicht eingereicht werden. Obwohl das beauftragte Treuhandunternehmen im Jahr 2015 regelmässig Zahlungen von der F._____ AG erhalten habe, habe es seine Aufgabe, die Buchhaltung zu führen, nicht korrekt ausgeführt. Der Rekurrent habe dem Treuhandunternehmen mehrere Ordner mit Dokumenten übergeben. Obwohl dem Unternehmen sämtliche Dokumente für die Erstellung der Buchhaltung zugestellt worden seien, seien diese niemals retourniert worden. Gegen Ende - 12 -