4.6.2. Für die Frage, ob eine geldwerte Leistung erfolgt sei, sei der genaue Zeitpunkt der Aktienübertrag auch nicht entscheidend. Theoretisch sei nämlich möglich, dass eine geldwerte Leistung an den Rekurrenten bereits vor der Übertragung der Aktien erfolgt sei. Tatsächlich habe es aber keine geldwerten Leistungen der F._____ AG an den bisherigen oder den neuen Anteilsinhaber gegeben. Dies gehe auch aus den eingereichten Kontoauszügen der F._____ AG hervor. Die Aktien der F._____ AG seien seit 2016 durch D._____ versteuert worden. Die Rekurrenten sowie D._____ seien mit einer Besteuerung der Aktien der F.___