Dazu wurde ausgeführt, die mündliche Vereinbarung betreffend Aktienübertragung sei nicht bereits im tt.mm. 2015, sondern erst im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Wahl von D._____ als neuer Verwaltungsrat im tt.mm. 2015 abgeschlossen worden. D._____ sei gleichzeitig Alleinaktionär sowie einziger Verwaltungsrat und Geschäftsführer der F._____ AG geworden. Es könne eine korrigierte Erklärung betreffend Übertragung der Aktien nachgereicht werden. Im Übrigen sei die mündlich vereinbarte Aktienübertragung bereits zu einem früheren Zeitpunkt schriftlich festgehalten worden. Allein seien diese Dokumente nicht mehr auffindbar.