In vier Jahren belaufe sich diese aufsummierte Differenz auf ungefähr CHF 100'000.00, was dem Nominalwert des Aktienkapitals entspreche, und in acht Jahren auf den vom KStA im Jahr 2019 veranlagten Steuerwert der Aktien von CHF 200'000.00. Somit habe der Rekurrent den Verkaufserlös der Aktien im Rahmen der ordentlichen Einkommensdeklaration sogar als Einkommen versteuert, was angesichts der durch den Verkauf der Anteile ausgelösten reinen Vermögensverschiebung gar nicht erforderlich gewesen wäre. - 11 - Im Übrigen sei den Steuerbehörden der Wechsel im Aktionariat nicht erst im vorliegenden Rekursverfahren mitgeteilt worden.