Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien sei zwischen dem Rekurrenten und D._____ mündlich vereinbart worden, dass der Rekurrent während mindestens fünf Jahren den bisherigen (seit tt.mm. 2014) Nettolohn von CHF 10'167.40 erhalte, obwohl er ab tt.mm. 2015 weder die Funktion als Verwaltungsratspräsident noch diejenige als Geschäftsführer ausgeübt habe, sondern lediglich Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion gewesen sei. Dieser Lohn sei dem Rekurrenten in den folgenden Jahren so ausbezahlt worden und liege auch heute noch ungefähr in dieser Höhe.