Die Rekurrenten seien mit Schreiben vom 11. Mai 2022, welches am 21. September 2022 gemahnt worden sei, dazu aufgefordert worden, in der Sache Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen einzureichen. Insbesondere seien ordnungsgemäss geführte Jahresabschlüsse der beiden Gesellschaften sowie eine Begründung dazu, weshalb bei den Gesellschaften Einwände unterblieben seien, einverlangt worden. Die Rekurrenten hätten weder eine Stellungnahme noch weitere Unterlagen eingereicht. Deshalb sei an den Aufrechnungen betreffend geldwerte Leistungen festzuhalten.