Zusätzlich erfolgte in der Veranlagungsverfügung unter der Position "Wertschriftenertrag" eine Aufrechnung von CHF 11'535.00, die mit "Privatanteil Auto – A._____" bezeichnet wurde. Aus der Abweichungsbegründung ging hervor, dass sich diese Korrektur auf eine in der Steuerperiode 2014 bei der A._____ vorgenommene Aufrechnung bezüglich Privatanteil Auto bezog, die in die Steuerperiode 2015 übernommen und als geldwerte Leistung an den Anteilsinhaber erachtet worden war ("analog Vorjahresentscheid"). Diese drei Aufrechnungen ergaben eine Summe von CHF 331'535.00, die als Beteiligungsertrag zum Einkommen der Rekurrenten hinzugerechnet wurde.