3.3. In der Veranlagung vom 23. August 2019 rechnete die Steuerkommission Q._____ dem steuerbaren Einkommen der Rekurrenten die geldwerten Leistungen von CHF 20'000.00 und CHF 300'000.00 hinzu. Irrtümlich wurde die Aufrechnung von CHF 20'000.00 dabei der F._____ AG zugeordnet. Dieses Versehen wurde im Einspracheentscheid vom 9. Dezember 2022 erkannt und korrigiert.