Mit Meldung vom 6. Februar 2019 informierte das KStA JP das Gemeindesteueramt Q._____ darüber, dass die A._____ in der Steuerperiode 2015 eine geldwerte Leistungen von CHF 20'000.00 an den Rekurrenten ausgeschüttet habe. Gleichzeitig erging zur selben Steuerperiode eine Meldung des KStA JP an das Gemeindesteueramt Q._____ über eine geldwerte Leistung von CHF 300'000.00 der F._____ AG an den Rekurrenten.