7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.ddd betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 von B._____ und C._____ beigezogen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ und beim KStA, Sektion juristische Personen (JP), vorgenommen. 9. B._____ und C._____ haben aufforderungsgemäss weitere Unterlagen einreichen lassen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons und Gemeindesteuern 2015. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).