2. Es sei der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission Q._____ vom 9.12.2022 aufzuheben, und es sei reformatorisch neu über die Staatsund Gemeindesteuern 2015 sowie über die direkte Bundessteuer 2015 der Rekurrenten zu verfügen, unter Berücksichtigung eines Wertschriftenertrags von Fr. 11'524.00 und eines steuerbaren Vermögens von Fr. 314'000.00, eventualiter sei kassatorisch die Sache für einen neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Steuerkommission Q._____ zurückzuweisen.