2. Auf die Einsprache der Rekurrenten vom 15. Oktober 2019 (Poststempel 17. Oktober 2019) sei einzutreten und die Sache zur Neubeurteilung an die Steuerkommission zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 1.5. Mit Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2020 wurde der Einspracheentscheid vom 4. März 2020 aufgehoben und die Angelegenheit zur materiellen Behandlung der Einsprache vom 15. Oktober 2019 an die Steuerkommission Q._____ zurückgewiesen. -3-