1.2. Gegen die Verfügung vom 23. August 2019 erhoben B._____ und C._____ mit Schreiben vom 15. Oktober 2019 Einsprache. Sie beantragten, der Beteiligungsertrag sei um CHF 320'000.00 zu kürzen. Der Wertschriftenertrag sei stattdessen auf CHF 11'524.00 festzulegen. 1.3. Mit Entscheid vom 4. März 2020 trat die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache nicht ein. 1.4. Den Einspracheentscheid vom 4. März 2020 haben B._____ und C._____ mit Rekurs vom 29. April 2020 an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellten folgende " ANTRÄGE: 1. Der Einspracheentscheid vom 4. März 2020 sei aufzuheben.