Weiter wurden in derselben Zeit auch Einkäufe bei H._____ und bei E._____ verbucht. Folglich wurden während des Lockdowns bereits Waren im Wert von CHF 1'089.65 eingekauft, die ausschliesslich für den Eigengebrauch des Rekurrenten bestimmt waren, da angesichts der damals herrschenden grossen Unsicherheit nicht glaubhaft ist, dass ein Geschäftsführer einfach auf Vorrat einkauft, vor allem nicht Lebensmittel, die verderblich sind. Folglich stehen dem aufgerechneten Privatanteil Naturalbezüge von CHF 1'080.00 ein Eigenbedarf in derselben Höhe gegenüber. Eine weitere Prüfung erübrigt sich damit, zumal davon auszugehen ist, dass am 16. März 2020 auch noch Lebensmittel im Restaurant vorhan-