Ab dem 17. März 2020 bis zum 11. Mai 2020 wurde im Warenaufwand ein Betrag von insgesamt CHF 1'490.00 verbucht. Dabei betraf der Betrag von CHF 432.95 eine Rechnung vom 29. Februar 2020. Diese Bestellung wurde folglich noch vor dem verhängten Lockdown getätigt. Mit dem restlichen Betrag von CHF 1'057.05 wurde hingegen während dem Lockdown eingekauft. Auch Ende Jahr wurden trotz des erneut geltenden Lockdowns am 28. Dezember 2020 Lebensmittel bei G._____ in Höhe von CHF 32.60 eingekauft. Weiter wurden in derselben Zeit auch Einkäufe bei H._____ und bei E._____ verbucht.