terhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen bleiben und es galt ein Verbot für private und öffentliche Veranstaltungen (https://www.bag.admin.ch/ bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-78454.html). Ab dem 11. Mai 2020 durften schliesslich die Restaurants mit Einschränkungen wieder öffnen (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsbnews.msg-id-78948.html). Am 18. Dezember 2020 beschloss der Bundesrat eine weitere Verstärkung der Massnahmen. Die neuen Massnahmen galten ab Dienstag, 22. Dezember 2020 und waren vorerst bis zum 22. Januar 2021 befristet.