So betrage der Anteil Naturalbezüge ohne Kürzung am Wareneinkauf im Jahr 2019 16,76 %, im Jahr 2020 18,75 % und im Jahr 2021 gar 35.06 %. Zudem sei bei weiteren Mandanten des Vertreters des Rekurrenten die Kürzung der Naturalbezüge von den jeweiligen Veranlagungsbehörden des Kantons Aargau akzeptiert worden, weshalb der Rekurrent Anspruch auf Gleichbehandlung bei identischem Sachverhalt habe. Das Fahrzeug sei zudem erst nach der Pandemie geleast worden, weshalb die Aussage, dass bei konsequenter Anwendung der Privatanteil Fahrzeug hätte erhöht werden müssen, nicht richtig sei.