Es handle sich bei den Privatanteilen zudem um Durchschnittswerte, welche anzuwenden seien. Bei einer Reduktion dieser Durchschnittswerte müssten ansonsten konsequenterweise auch die Privatanteile für das Geschäftsfahrzeug für zwei Monate erhöht werden, da das Geschäftsfahrzeug während diesen zwei Monaten praktisch nur privat benutzt worden sei. Es seien daher die geldwerten Vor- und Nachteile wettgeschlagen. Auf die Frage, ob nicht noch ein Privatanteil für Raucherwaren zu erfassen gewesen wäre, sei der Rekurrent in keiner Weise eingegangen.