3.3. 3.3.1. Im Einspracheentscheid führt die Steuerkommission R._____ aus, es komme das Merkblatt N1/2007 zur Anwendung. Die Kürzung der Naturalbezüge um zwei Monate durch den Rekurrenten infolge des Betriebsunterbruchs durch Covid ändere einerseits nichts am Zwang zur Eigenverpflegung. Andererseits werde ausgeblendet, dass auch Warenvorräte wie Tiefkühlprodukte, Wein, Spirituosen und Konserven nach wie vor zur Verfügung stünden und Rechnungen oftmals verspätet eintreffen. Es handle sich bei den Privatanteilen zudem um Durchschnittswerte, welche anzuwenden seien.