3.2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung regelt die Bewertung von Naturalbezügen im Bereich der direkten Bundessteuer mit Merkblättern. Diese werden auch bei den kantonalen Steuern verwendet, was angesichts der inhaltlich übereinstimmenden Rechtsgrundlage überzeugt (VGE vom 23. August 2007 [WBE.2007.138]). Das "Merkblatt N1/2007 Naturalbezüge von Selbständigerwerbenden" bewertet unter anderem die Warenbezüge von -4-