1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Der Rekurrent war in der Steuerperiode 2020 unselbständig und selbständig erwerbstätig. Im Haupterwerb betreibt er den Gastronomiebetrieb "D._____" als Einzelunternehmung. Für das Jahr 2020 deklarierte er einen Verlust aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 200.00. 2.2. Die Steuerkommission R._____ nahm für das Jahr 2020 eine Aufrechnung "Nachtrag PA Naturalbezug" im Betrag von CHF 1'080.00 vor, welche vorliegend umstritten ist.