1. Mit Verfügung vom 19. Mai 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 41'800.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden den Einkünften aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit CHF 1'080.00 aufgrund "Nachtrag PA Naturalbezüge 2 Monate" hinzugerechnet.