4.5.6. Die Rekurrenten lassen in ihrem Schreiben vom 7. September 2020 ausführen, dass mit den beiden Verträgen vom 2. April 2015 alle C._____ gewährten Darlehen von CHF 630'000.00 durch öffentliche Urkunden ersetzt worden seien (E. 2.8.2.). Dass dabei nur in Höhe von CHF 200'000.00 ausgeführt wird, seit wann diese Darlehen C._____ zur Verfügung gestellt sind (E. 2.6.2. und E. 2.6.3.), und die bereits per 30. Juni 2014 gewährten Darlehen von CHF 296'000.00 unerwähnt bleiben (vgl. E. 2.6.4 und E. 2.8.3.), ist mit Blick auf die Schaffung transparenter Verhältnisse nicht nachvollziehbar.