4.4.2. Beim Bankbeleg, welcher eine Barabhebung von J._____ belegen soll (E. 2.8.2.), fällt auf, dass das Logo sowie der Schriftzug "BANK G._____" oben links unscharf sind und Schattierungen aufweisen. Zudem sind die direkt darunter aufgeführten Buchstaben oder Zeichen unlesbar. Sodann dürfen Bargeldbeträge, welche USD 5'000.00 übersteigen, weder in türkischer Währung noch in Fremdwährung aus der Türkei ausgeführt werden. Beträge in dieser Höhe müssen per Bank ins Ausland überwiesen werden (vgl. https://www.XY). Diese Umstände lassen Zweifel an der Echtheit dieses Bankbelegs aufkommen. Es ist daher fraglich, ob die Bank G._____ tatsächlich deren Ausstellerin ist.