Übertragung der Liegenschaft getilgt respektive erlassen worden, weshalb das Guthaben der Rekurrentin gegenüber C._____ per 31. Dezember 2015 CHF 0.00 betragen habe. Dies lasse sich nur mit der Quittung nachweisen, welche als separate Vereinbarung zum Kaufvertrag an C._____ ausgestellt worden sei. Die Rekurrenten hätten davon leider keine Kopie angefertigt.