2. Es sei festzustellen, dass der Anspruch des Staats verjährt ist, eventualiter seien die Steuern pro 2015 aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten auf Basis eines steuerbaren Einkommens von CHF 29'000.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 zu veranlagen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.