4. Den Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2022 (Zustellung am 13. Dezember 2022) haben A._____ und B._____, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien und des Umstands, dass der 28. Januar 2023 auf einen Samstag fiel, mit rechtzeitigem Rekurs vom 30. Januar 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die folgenden Begehren: "1. Es seien der Einsprache-Entscheid vom 7. Dezember 2022 sowie die Verfügung und Steuerrechnung vom 21. Juli 2022 für das Steuerjahr 2015 betreffend Kantons- und Gemeindesteuer aufzuheben.