2.4. Es ist festzuhalten, dass der Rekurs die minimalen Anforderungen an einen Rekurs erfüllt und rechtzeitig erfolgt ist. Auf den Rekurs ist einzutreten. 3. 3.1. Der Rekurrent deklarierte in seiner Steuererklärung 2019 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 61'914.00. Die Steuerkommission Q._____ rechnete in Abweichung von der Selbstdeklaration ermessensweise Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 20'000.00 (Reingewinn Einzelunternehmung bis 26. März 2019) auf.