2.3.2. Der Einspracheentscheid trägt das Versanddatum 12. Dezember 2022 und wurde am 13. Dezember 2022 eingeschrieben der Vertreterin zugestellt (vgl. Sendungsnummer aaa). Der Einwand der Vertreterin, sie habe den Einspracheentscheid nicht erhalten, ist offensichtlich tatsachenwidrig. Die 30-tägige Einsprachefrist hat somit am 14. Dezember 2022 zu laufen begonnen und unter Berücksichtigung der Gerichtsferien vom 18. Dezember 2022 bis 2. Januar 2023 am Montag, 30. Januar 2023 (vgl. § -5- 186 Abs. 2 StG) geendet. Der mit 30. Januar 2023 datierte Rekurs (Postaufgabe gleichentags) ist somit rechtzeitig erfolgt.