3. Mit Entscheid vom 7. Dezember 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2022 (Zustellung an die Vertreterin am 13. Dezember 2022) liess A._____ mit Schreiben vom 30. Januar 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Es wurde ausgeführt: "Da uns kein Entscheid aktuell vorliegt, müssen wir vorab ohne Begründung den Rekurs einreichen, und bitten Sie diesen noch zu akzeptieren. In den nächsten Tagen erhalten Sie noch weitere Post."