1. Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 75'800.00 veranlagt. Dabei rechnete die Steuerkommission Q._____ in Abweichung von der Selbstdeklaration ermessensweise Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 20'000.00 auf. 2. Gegen die Verfügung vom 22. Februar 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 24. März 2022 Einsprache erheben. Es wurde beantragt, es sei auf die Aufrechnung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 20'000.00 zu verzichten sowie ein Abzug für Berufsverbandsbeiträge zu gewähren.