"A. X. ist Vater zweier Kinder, nämlich von C., geboren 2004, sowie von D., geboren 2002. Von der Mutter seiner Kinder, B. X., geborene Y., ist er geschieden. Laut der Scheidungskonvention, welche vom Zivilrichter am 16. Januar 2013 genehmigt wurde, haben A. X. und B. X. das gemeinsame elterliche Sorgerecht sowie die alternierende Obhut über ihre Kinder. Der Vater ist verpflichtet, sämtliche Unterhalts- und Erziehungskosten für seinen Sohn C., welcher bei ihm wohnt, zu tragen; zudem hat er seiner Tochter D., die bei ihrer Mutter wohnt, einen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von Fr. 1000.– zu leisten.