Der Tarif B sei demjenigen Inhaber eines Haushaltes zu gewähren der folgende Kriterien erfüllt: - Empfänger von [Kinder-]Alimenten (gleichbedeutend mit Elternteil der hauptsächlich für den Unterhalt aufkommt) - Bei gegenseitigen [Kinder-]Alimentenzahlungen (Elternteil der insgesamt den höheren Unterhalt der Kinder trägt) - Bei gleichzeitigen [Kinder-]Alimentenzahlungen und insgesamt identisch hohen selbst getragenen Unterhaltsleistungen, obsiegt derjenige Haushalt mit dem tieferen Einkommen.