Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Kinder I._____, E._____, G._____ und F._____ monatlich vorschüssig, je zuzüglich allfällig bezogener Familienzulagen, die folgenden Beiträge zu bezahlen: I._____: Fr. 710.00 ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids (Barunterhalt inkl. Überschussanteil) bis zur Volljährigkeit bzw. darüber hinaus bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Erstausbildung.