3. In Bezug auf die persönlichen Kontakte zwischen Eltern und Kindern und in Bezug auf die Betreuung der Kinder gilt folgende Regelung: Persönliche Kontakte zu den Kindern H._____, E._____ und I._____: Über die Betreuung der Kinder H._____, E._____ und I._____ einigen sich die Eltern in direkter Absprache, wobei auf das Wohl und die Interessen der Kinder speziell Rücksicht zu nehmen ist.