"2. 2.1. Die elterliche Sorge über die Kinder H._____, geboren am tt.mm.jjjj, I._____, geboren am tt.mm.jjjj, E._____, geboren am tt.mm.jjjj, F._____, geboren am tt.mm.jjjj und G._____, geboren am tt.mm.jjjj, wird beiden Elternteilen gemeinsam belassen. 2.2. Es wird davon Vormerk genommen, dass H._____ beim Vater lebt, bei dem er seinen Wohnsitz hat und dass I._____ und E._____ bei der Mutter leben, bei der sie ihren Wohnsitz haben. F._____ und G._____ unterstehen der alternierende Obhut beider Eltern. Ihren Wohnsitz haben die Kinder F._____ und G._____ bei der Mutter.