4. Den Einspracheentscheid vom 25. November 2022 (Zustellung am 20. Dezember 2022) hat A._____ mit, unter Berücksichtigung der Gerichtsferien, rechtzeitigem Rekurs vom 30. Januar 2023 (Postaufgabe gleichentags) an -3- das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den folgenden Antrag: "(…). Es ist der Tarif B statt Tarif A bei der Steuerberechnung anzuwenden." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.