2. Ziffern 12.1 und 12.2. Unterhaltsbeiträge. Die Beiträge vom 1. Halbjahr 2020 sind zusätzlich und analog zu den bereits deklarierten Beiträgen vom 2. Halbjahr zuzulassen: Total neu CHF 40'830, davon CHF 7950 für die geschiedene Ehegattin (Ziffer 12.1) und CHF 32'880 für die minderjährigen Kinder (Ziffer 12.2), statt dem unvollständig deklarierten alten Total von CHF 21'568, davon CHF 2'388 für die geschiedene Ehegattin (Ziffer 12.1) und CHF 19'180 für die minderjährigen Kinder (Ziffe 12.2).