1. Mit Verfügung vom 17. März 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 102'100.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 308'000.00 veranlagt. Die Besteuerung erfolgte zum Tarif A. Der Veranlagung liegen diverse Abweichungen von der Selbstdeklaration zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 17. März 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 13. April 2022 Einsprache und stellte die folgenden Anträge: "1. Anwendung Tarif B statt Tarif A bei der Steuerberechnung