9.7. Was schliesslich die Mittelverwendung betrifft, so lag die von der Steuerkommission berechnete Vermögenszunahme bei CHF 107'510.00 (gemäss Einspracheentscheid). Von der Vermögenszunahme hat die Steuerkommission für die bezahlten Kantons- und Gemeindesteuern CHF 1'773.00 hinzugerechnet. Direkte Bundessteuern (inkl. Rückerstattung) wurden noch keine bezahlt. Weiter hat sie CHF 13'860.00 für Wohnungsmiete (ortsübliche Miete), CHF 12'450.00 für Nahrung, Kleidung, Kosmetik, Freizeit und CHF 4'488.00 für private Versicherungsprämien eingesetzt und ist damit insgesamt zu einer Mittelverwendung von CHF 139'901.00 gelangt.