9.6. Für die Mittelherkunft verwendet die Steuerkommission Q._____ bei den Einkünften die deklarierte und belegte Zahl aus der Steuererklärung 2019. Ebenso wurden die Vermögensverwaltungskosten gemäss den deklarierten Zahlen aus der Steuererklärung 2019 übernommen. Zusätzlich wurden von der Vorinstanz Berufsauslagen in Höhe von CHF 3'975.00 im Veranlagungsverfahren gewährt und berücksichtigt. Weiter wurden im Einspracheverfahren aufgrund der eingereichten Kontoauszüge auch die steuerfreien Einkünfte aus Zahlungen von Versicherungen in Höhe von CHF 3'062.00 berücksichtigt. Diese Position wird denn auch zu Recht vom Rekurrenten nicht bestritten.